Berufliche Orientierung

in der medizinischen Rehabilitation

Einzelberatung - Franziska-Stift

Franziska-Stift, Bad Kreuznach

Impressionen Franziska-Stift

Indikation

Psychosomatik

Fallbeispiel

Zur Illustration der berufsbezogenen sozialrechtlichen Beratung im St. Franziska-Stift wird im Folgenden ein Fallbeispiel geschildert.

Angaben zum Rehabilitanden.

Alter (Jahre) 43
Geschlecht weiblich
Diagnose(n) F41.0 Panikstörung (episodisch paroxysmale Angst); F43.1 Posttraumatische Belastungsstörung
Z. n. Bandscheibenvorfall
Grad der Behinderung besteht nicht
Bezeichnung der Tätigkeit Maschinenführerin seit 19 Jahren beim gleichen Arbeitgeber; Vollzeit, ausschließlich stehende Tätigkeit, Wechselschicht mit Nachtdienst
Arbeitsunfähigkeit
vor Rehabilitation
16 Wochen und ein stationärer Psychiatrieaufenthalt im Jahr vor der Rehabilitation
Behandlungsaufenthalt/Dauer 10 Wochen stationär

Anamnese

Vor dem Hintergrund ihrer Lebens- und Lerngeschichte entwickelte die Patientin eine Panikstörung und eine Posttraumatische Belastungsstörung. Sie leidet unter Durchschlafstörungen mit Alpträumen. Eine schwere Selbstwertproblematik nach Missbrauchssituation durch den Vater in der Kindheit führen zu großen Beeinträchtigungen. Die Aktivitäten des täglichen Lebens sind insbesondere eingeschränkt beim Auto-, Bus- und Zugfahren, der Einkauf ist nur in bestimmten Geschäften und in Begleitung möglich, der Rückzug aus dem sozialen Umfeld schränkt die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben stark ein. Die Teilhabe am Arbeitsleben ist durch die Angst, am Arbeitsplatz zu versagen und durch Angst vor den bestehenden Konflikten mit den Kollegen stark eingeschränkt bis ganz aufgehoben.

Aufgabenstellung der Sozialberatung

Berufliche Wiedereingliederung, Beratung zum Thema Schwerbehinderung (s. Verordnungsvordruck, Abbildung 1).

Verordnung Sozialberatung Abbildung 1: Vordruck zur Verordnung einer Sozialberatung

Umfang der Sozialberatung

Vier Termine während der Rehabilitation, insgesamt 225 Minuten, inklusive eines Betriebsbesuchs.

Behandlungsverlauf in der Sozialberatung

Die Zuweisung der Patientin zur Sozialberatung erfolgte nach dem Erstgespräch mit der Bezugstherapeutin und den Ergebnissen aus dem Screening der Basisdokumentation. Durch die starke Einbindung der Sozialtherapeuten in das Behandlungsteam sind vor dem Erstgespräch mit den Sozialtherapeuten die soziale- und berufliche Anamnese überwiegend bekannt.

Während der Rehabilitation nahm die Patientin an der psychoedukativen Gruppe „Konflikte am Arbeitsplatz“ teil (KTL-Code D 059). Lösungsansätze zu den individuellen berufsbezogenen Problemen konnten darauf aufbauend in der Einzelsozialberatung erarbeitet werden (KTL-Code D 021). Da der Arbeitgeber der Rehabilitandin über die Art der Rehabilitation nicht informiert war und von Seiten der Patientin selbst zu Anfang große Bedenken gegenüber einer psychosomatischen Rehabilitation bestanden, war es zunächst notwendig, die Bedenken zu bearbeiten und die Patientin dahingehend zu motivieren, sich mit dem Thema beruflicher Wiedereinstieg zu beschäftigen (KTL-Code D 021). Dies gelang ihr im Rehabilitationsverlauf zunehmend.

Da die Patientin zwischenzeitlich Kontakt zu einer Arbeitskollegin (Freundin) hatte und von einer bevorstehenden Kurzarbeit die Rede war, kam eine große Verunsicherung auf und der Druck, mit dem Arbeitgeber in Kontakt zu treten, stieg an. Die Patientin benötigte hierbei professionelle Unterstützung sowohl bei der telefonischen Kontaktaufnahme als auch bei der Vorbereitung auf das Betriebliche Eingliederungsmanagement (KTL-Code D 031). Dies erfolgte insbesondere vor dem sozialrechtlichen Hintergrund (SGB IX §84). Ziel war es, ihre noch bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen am Arbeitsplatz genau zu benennen und ihre neuen Stärken aufzeigen zu können.

In der letzten Woche der Rehabilitation konnte ein Gespräch mit Arbeitgeber, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertreter der Patientin und der Sozialarbeiterin aus der Rehaklinik vereinbart und durchgeführt werden. Hierbei wurden die bestehenden Ängste der Patientin benannt und es wurde gemeinsam eine Möglichkeit der Wiedereingliederung erarbeitet (KTL-Code D 035). Am Ende des Gesprächs stand ein innerbetrieblicher Wechsel als Lösung an.

Da die Patientin sehr misstrauisch war, „dem Frieden nicht ganz traut“ und sie im Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz die erarbeiteten Strategien durch die Anwendung im konkreten Fall erlernen musste, schien am Ende der Rehabilitation eine Stufenweise Wiedereingliederung mit Fallbegleitung (durch die DRV Rheinland Pfalz möglich) als Unterstützung und Sicherung des Rehabilitationserfolges notwendig. Die Rehabilitandin sah ebenfalls weiteren Beratungsbedarf und willigte in die Fallbegleitung ein (KTL-Code D 043). Bei Problemen eine Beratung durch eine Person ihres Vertrauens, die in den Reha-Verlauf einbezogen war, aufsuchen zu können, gab der Rehabilitandin die Sicherheit und Zuversicht, den beruflichen Wiedereinstieg zu schaffen.

Die Patientin wurde über die Möglichkeiten eines Antrages auf Schwerbehinderung informiert, ihr wurden dazu Entscheidungshilfen gegeben sowie der zuständige Integrationsfachdienst (IFD) Berufsbegleitung benannt (KTL-Code D 026). Da sich Frau A. noch unsicher war, ob sie einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen möchte, wurde noch kein Kontakt zum IFD aufgenommen.

Entlassungsform

Arbeitsunfähig mit der Empfehlung einer Stufenweisen Wiedereingliederung mit Fallbegleitung über fünf Wochen.

Der Ablauf der Maßnahme ist in Abbildung 2 zusammenfassend dargestellt (Anklicken zum vergrößern).

Ablauf Sozialberatung Franziska-Stift Abbildung 2: Ablauf und Themenschwerpunkte einer Sozialberatung im St. Franziska-Stift, Fachklinik Bad Kreuznach

Ansprechpartner

Eleonore Anton (Dipl.-Sozialarbeiterin)Psychosomatische Fachklinik St. Franziskastift
Franziska-Puricelli-Str. 3
55543 Bad Kreuznach
e.anton@fskh.de
http://www.fransziska-stift.de