Berufliche Orientierung

in der medizinischen Rehabilitation

Zentrale Therapiebausteine

Zentrale Therapiebausteine in der beruflich orientierten medizinischen Rehabilitation

Ziel berufsbezogener Interventionen in der medizinischen Rehabilitation ist es, arbeits- und berufsbezogene Problemlagen frühzeitig zu bearbeiten bzw. weiterführende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zeitnah einzuleiten.

Beruflich orientierte medizinische Rehabilitationsmaßnahmen beinhalten in der Regel einen oder mehrere der folgenden wesentlichen Therapiebausteine:

  • Belastungserprobung (intern oder extern)
  • Arbeitstherapie und Arbeitsplatztraining
  • Soziale Arbeit in der beruflich orientierten medizinischen Rehabilitation (MBOR-Anforderungsprofil seit 2015: „Psychosoziale Arbeit in der MBOR“)
  • Berufsbezogene Gruppen
  • Zusammenarbeit mit externen Institutionen

Diese Bausteine bilden das Gerüst eines beruflich orientierten medizinischen Reha-Programms. Sie werden im Folgenden ausführlich beschrieben. Voraussetzung für die Zuweisung zu diesen Bausteinen ist eine an den Anforderungen des Arbeitsplatzes orientierte Diagnostik.

Die Darstellung orientiert sich dabei am MBOR-Anforderungsprofil der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieses nimmt wiederum Bezug auf die Ergebnisse des Projekts „Dissemination von Forschungsergebnissen zur beruflichen Orientierung“ (Löffler et al., 2012; Lukasczik et al., 2011). Dort wurden einheitliche Beschreibungen der Therapiebausteine mit Experten aus unterschiedlichen Fachdisziplinen erarbeitet und abgestimmt.

Das Anforderungsprofil stellt hierbei einen orientierenden Rahmen dar, der ausreichend Möglichkeiten zur weiteren Ausgestaltung, Präzisierung und Weiterentwicklung durch die Rehabilitationseinrichtungen belässt. 

Belastungserprobung

Praxisbeispiele aus unserer Datenbank für den Therapiebaustein „Belastungserprobung“ finden Sie hier.

Ziele

Bei einer Belastungserprobung handelt es sich im Allgemeinen um eine primär diagnostisch orientierte Maßnahme, die in erster Linie dazu dient, die persönliche psychische und physische Belastungsfähigkeit des Rehabilitanden einzuschätzen. Dabei wird möglichst tätigkeits- bzw. berufsspezifisch erfasst, inwieweit das Leistungsprofil des Rehabilitanden den Anforderungen seiner Tätigkeit entspricht. Dies geschieht unter möglichst realitätsnahen Arbeitsbedingungen. Durch die Belastungserprobung wird eine Grundlage für die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung geschaffen. Sie kann auch einen Ausgangspunkt für die Einleitung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben darstellen.

  • Eine Belastungserprobung kann in der Klinik (interne Belastungserprobung) durchgeführt werden mit der Zielsetzung, die Möglichkeit einer Wiedereingliederung des Rehabilitanden zu prüfen.
  • Eine externe Belastungserprobung wird meist in Kooperation mit externen Stellen (z.B. Betriebe vor Ort, Berufsförderungswerke) durchgeführt, aber von der Reha-Einrichtung aus gesteuert und supervidiert. Sie wird auch bei Fragen der Eignung für ein bestimmtes Berufsfeld sowie der beruflichen Neu- und Umorientierung eingesetzt.

In der Terminologie der ICF entspricht die interne Belastungserprobung eher einer Einschätzung der „Capacity“, d. h. der Leistungsfähigkeit unter Standard- oder Optimalbedingungen, während die externe Belastungserprobung stärker auf die Erfassung der „Performance“ (Leistung unter den realen Bedingungen der Berufsausübung) ausgerichtet ist.

Mit einer Belastungserprobung können aber auch therapeutische Ziele verfolgt werden: Das Erfahren und Aufzeigen vorhandener Fähigkeiten und Defizite unter realitätsnahen Bedingungen fördert die realitätsgerechte Selbsteinschätzung des Rehabilitanden. Die in der Therapie erarbeiteten adäquaten Verhaltensmuster können erprobt werden (z. B. Verbesserung des Umgangs mit Leistungsanforderungen oder Konflikten).

Wesentliche Inhalte

Die Überprüfung bzw. Förderung beruflicher und sozialer Kernkompetenzen erfolgt klinikintern in verschiedenen Arbeitsbereichen bzw. außerhalb der Klinik unter realen Arbeitsbedingungen in einem Betrieb oder einem Berufsförderungswerk.

Die interne Belastungserprobung beinhaltet – über die Überprüfung kognitiver Grundfunktionen hinaus – tätigkeitsspezifisch beispielsweise Erprobungen an EDV-Arbeitsplätzen, in Werkstätten, im Lager, in der Hauswirtschaft, an kaufmännischen und gewerblichen Arbeitsplätzen oder im Außenbereich der Klinik. Standardisierte Bewertungsmodule (z.B. MELBA oder FCE-Systeme) sollten dabei zur Anwendung kommen. Die Diagnostik kann durch psychometrisch validierte Testverfahren (z. B. bzgl. Arbeitsmotivation) ergänzt werden.

Im Rahmen der externen Belastungserprobung kann untersucht werden, ob der Rehabilitand den Anforderungen seines bisherigen Tätigkeitsfeldes noch gewachsen ist. Alternativ kann es darum gehen, ein neues Tätigkeitsfeld kennen zu lernen, wenn die alte Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Überprüft werden insbesondere

  • die Dauerbelastbarkeit,
  • das Verhalten bei Mehrfachanforderungen,
  • Arbeitsverhalten und -leistung,
  • das Sozialverhalten sowie die psychische und körperliche Belastbarkeit des Rehabilitanden.

Es geht hierbei therapeutisch auch um die Förderung sozialer Kompetenzen im beruflichen Kontext, das Bearbeiten berufsrelevanter problematischer Verhaltensmuster, das Üben einer Alltagsdurchführung, die Verbesserung der Stresskompetenz, das Knüpfen beruflich förderlicher Kontakte sowie die Steigerung der Motivation zum Erhalt des Arbeitsplatzes bzw. zu einer Bewerbung.

Im Rahmen der Belastungserprobung erhält der Rehabilitand, soweit nötig, konkrete Hilfestellungen zum Umgang mit seiner Erkrankung am Arbeitsplatz.

Durchführung

Sowohl die interne als auch die externe Belastungserprobung werden von der Rehabilitationseinrichtung organisiert, gesteuert und supervidiert. Die externe Belastungserprobung kann an eine interne Belastungserprobung anschließen oder auch unabhängig davon durchgeführt werden.

Sie kann in Frage kommen, wenn im Rahmen der Anamnese oder eines Screenings eine arbeits- und berufsbezogene Problemlage deutlich wird. Die Belastungserprobung kann als Einzelmaßnahme oder auch in der Kleingruppe (z. B. projektorientierte Gruppe) durchgeführt werden. Eine Durchführung in der Kleingruppe kann insbesondere zur Erfassung sozialer Kompetenzen sinnvoll sein.

Die Vorbereitung auf die Maßnahme erfolgt je nach Konzeption und Aufgabenverteilung in der Rehabilitationsklinik im Rahmen der Psychologie, des Sozialdienstes oder der Ergotherapie/Arbeitstherapie. Nach Erhebung der Arbeits-/Berufsanamnese (Tätigkeitsbeschreibung) und ggf. ergänzender Testverfahren sowie einer medizinischen Untersuchung (Erfassung limitierender Faktoren) wird im Gespräch mit dem Rehabilitanden festgelegt, in welchem Erprobungsfeld die Belastungserprobung stattfinden soll.

Der Rehabilitand wird im Erprobungsfeld durch geeignete Therapeuten begleitet und seine Leistungsfähigkeit beobachtet. Dies geschieht bei der internen Belastungserprobung an klinikinternen Arbeitsplätzen. Die externe Belastungserprobung umfasst dagegen die Mitarbeit in einem Betrieb (alternativ in einem Berufsförderungswerk) unter üblichen Arbeitsbedingungen. Die Mitarbeit geschieht in Form eines Praktikums oder einer Hospitation. Hierbei erfolgt im Allgemeinen eine systematische Steigerung des Stundenumfangs bis hin zu einem 8-Stunden-Arbeitstag. Oft wird in der Klinik Wert darauf gelegt, dass sich der Rehabilitand selbstständig schriftlich bei einem Betrieb bewirbt, was aus zeitlichen Gründen nicht immer möglich ist. In diesem Fall vermittelt die Klinik den Kontakt zum Betrieb, und der Rehabilitand ist für das Vorstellungsgespräch verantwortlich.

In multidisziplinären Teamkonferenzen werden zu Beginn der Maßnahme Fähigkeits-/Defizitanalyse und Therapieplanung durchgeführt; während der Behandlung werden die Ziele bzw. die Zielerreichung regelmäßig überprüft und die Ziele ggf. modifiziert. Bei der externen Belastungserprobung erfolgt ggf. ein Betriebsbesuch durch den Sozial- oder Arbeitstherapeuten mit Feedback für den Rehabilitanden und den Anleiter. Es wird empfohlen, die Praktikumsanleiter in den Betrieben in Form von Auswertungsgesprächen in das Behandlungsteam einzubinden. Insbesondere in der Psychosomatik sind regelmäßige Einzeltermine bei einem Bezugstherapeuten (z. B. Psychologe, Sozialarbeiter, Sozialpädagoge) wichtig, um die Erkenntnisse aus dem Praktikum zu thematisieren bzw. um ggf. Probleme anzusprechen. Ergänzend können begleitende Therapiegruppen („Aufarbeitungsgruppen“) angeboten werden.

Am Ende einer Belastungserprobung wird im Team eine abschließende sozialmedizinische Leistungsbeurteilung vorgenommen (ggf. mit Hilfe standardisierter Selbst- und Fremdbeurteilungsverfahren). Im Gespräch mit dem Rehabilitanden müssen die objektiven Ergebnisse, die Ressourcen und Defizite des Rehabilitanden im Abgleich von Selbst- und Fremdbeobachtung besprochen werden. Hieraus ergeben sich die Inhalte für weiterführende Beratungen und weitere therapeutische Maßnahmen.

Bei einer Belastungserprobung ist eine gute Vernetzung zwischen Leistungsträger, Rehabilitand und Klinik notwendig, um Maßnahmen, die sich ggf. aus der Belastungserprobung ergeben (z. B. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), passgenau und zeitnah durchführen zu können. Je nach Zielsetzung der Belastungserprobung (z. B. Vorbereitung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben [LTA]), ist eine abschließende Reha-Fachberatung notwendig.

Dauer

Dauer und Häufigkeit einer Belastungserprobung hängen sowohl von der Indikation als auch von der individuellen Situation des Rehabilitanden und der Zielsetzung der Maßnahme ab. Sie sollten daher variabel auf den Einzelfall abgestimmt werden.

Der tägliche Arbeitsumfang schwankt zwischen mindestens 3 Stunden bis hin zu maximal 8 Stunden.

Bei somatischen Indikationen ist eine externe Belastungserprobung zumeist auf maximal 4 Tage begrenzt. In der Psychosomatik und bei Abhängigkeitserkrankungen sollten externe Belastungserprobungen über 2 bis 4 Wochen angestrebt werden.

Zielgruppe

Eine Belastungserprobung richtet sich vor allem an Rehabilitanden in berufsfähigem Alter, deren Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit in ihrer derzeit ausgeübten Tätigkeit eingeschränkt ist bei gleichzeitig positiver Erwerbsprognose. Dies kann zum Beispiel bedingt sein durch kognitive Störungen, körperliche Einschränkungen oder ungünstiges Arbeitsverhalten. Eine Belastungserprobung ist außerdem geeignet, wenn Unklarheiten bei der sozialmedizinischen Beurteilung, länger andauernde Arbeitsunfähigkeit oder Langzeitarbeitslosigkeit bestehen. Auch bei Rentenantragstellern und Rehabilitanden mit abgelehnten Rentenantrag kann sie sinnvoll sein.

Die Maßnahme ist nicht indiziert bei im Vordergrund stehender akutmedizinischer Problematik mit mangelnder körperlicher Belastbarkeit, bei unzureichenden intellektuellen, visuellen und motorischen Kompetenzen, bei einer Belastbarkeit von weniger als 3 Stunden sowie bei dauerhaft berenteten Rehabilitanden. Bei mangelnder Motivation des Rehabilitanden bzw. manifestem Rentenbegehren, muss der Belastungserprobung eine Maßnahme vorangestellt werden, die geeignet ist, die Motivation des Rehabilitanden zu fördern.

Gemäß MBOR-Anforderungsprofil der Deutschen Rentenversicherung zählt die Belastungserprobung zu den spezifischen MBOR-Angeboten. Sie richtet sich damit an Einzelfälle innerhalb der Gruppe der Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen.

Beteiligte Berufsgruppen

Mögliche an der Maßnahme beteiligte Berufsgruppen sind:

  • Arzt (z. B. Arbeitsmediziner, prüft die Voraussetzungen)
  • Klinischer Psychologe, Psychotherapeut, Neuropsychologe
  • Psychologisch-Technischer Assistent
  • Sozialarbeiter, Sozialpädagoge
  • Sozialtherapeut, Ergotherapeut, Arbeitstherapeut, Arbeitspädagoge, Arbeitserzieher
  • Physiotherapeut, Sporttherapeut
  • Sprachtherapeut
  • Berufspädagoge

Notwendige Voraussetzungen

Es sollte eine möglichst detaillierte Beschreibung des Arbeitsplatzes bzw. der Tätigkeit des betroffenen Rehabilitanden (z. B. Selbstauskunftsbogen zur beruflichen Belastung oder eine Arbeitsplatzbeschreibung vom Arbeitgeber) vorliegen.

Bei der internen Belastungserprobung sind geeignete tätigkeitsspezifische Erprobungsfelder (z. B. kaufmännisch, EDV, handwerklich, hauswirtschaftlich, Pflege) erforderlich. Ggf. können spezielle Inventare zur Messung der körperlichen Belastbarkeit (z. B. FCE-Systeme), ergonomische und behindertengerecht ausgestatte Modellarbeitsplätze notwendig sein.

Für die externe Belastungserprobung müssen Kooperationen mit Betrieben oder Berufsförderungswerken bestehen.

Abbildung in der KTL 2015

D581, D583, D586, D591, D593, D596, F571, G576, G602, G605, H84

Praxisbeispiele aus unserer Datenbank für den Therapiebaustein „Belastungserprobung“ finden Sie hier.

Arbeitstherapie und Arbeitsplatztraining

Praxisbeispiele aus unserer Datenbank für den Bereich „Arbeitstherapie und Arbeitsplatztraining“ finden Sie hier.

Das MBOR-Anforderungsprofil der DRV beschreibt das Arbeitsplatztraining als Kernmaßnahme einer berufsbezogenen Rehabilitation. Ähnliche Therapieinhalte werden in Kliniken aber auch unter dem Stichwort „Arbeitstherapie“ umgesetzt und auch in der KTL mit dieser Begrifflichkeit belegt. Vor diesem Hintergrund wird in der nachfolgenden Beschreibung auf Arbeitstherapie sowie auf Arbeitsplatztraining Bezug genommen. Die Beschreibung des Arbeitsplatztrainings ist am MBOR- Anforderungsprofil der DRV orientiert.

Ziele

Bei der Arbeitstherapie handelt es sich um berufsbezogene therapeutische Maßnahmen, die klinikintern durchgeführt werden. Sie gehören zum Standardangebot einer Reha-Klinik. Ziel ist es, konkrete Hilfestellung für die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu leisten. Dies geschieht, auf die beruflichen Anforderungen (Kontextfaktoren) des Rehabilitanden bezogen, über die Förderung motorischer und mentaler Fertigkeiten und Funktionen sowie die Steigerung der psychischen und physischen Belastbarkeit.

Wesentliche Inhalte

Mögliche Inhalte sind das Training tätigkeits- und berufsspezifischer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Dies beinhaltet: Motivationsförderung, Förderung körperlicher Fähigkeiten durch das Training arbeitsüblicher Bewegungsabläufe (z. B. im Hinblick auf körperliche Belastbarkeit, Feinmotorik, Geschicklichkeit), Förderung mentaler Fähigkeiten (z. B. Auffassung, Aufmerksamkeit, Konzentration, Umstellungsfähigkeit, Lernen, Vorstellungsvermögen, Problemlösen, Arbeitsplanung), Verbesserung sozialer und sozialkommunikativer Fähigkeiten (z. B. Durchsetzungs- und Anpassungsvermögen, Kontaktfähigkeit, Kritikfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungsfähigkeit), Förderung der Art der Arbeitsausführung (z. B. Genauigkeit, Arbeitsergonomie), Förderung arbeits- und berufsbezogener Schlüsselqualifikationen (z. B. Eigeninitiative, Ausdauer, kritische Kontrolle, Misserfolgstoleranz, Ordnungsbereitschaft, Pünktlichkeit, Selbständigkeit, Sorgfalt, Verantwortung) und Verbesserung persönlichkeitsbezogener Fähigkeiten (z. B. Selbsteinschätzung, Selbstwahrnehmung, Selbstvertrauen).

Stehen arbeits- und berufsbezogene Bewegungsabläufe im Vordergrund, so spricht man auch von „Arbeitsplatztraining“. Im Arbeitsplatztraining werden arbeitsplatzrelevante, komplexe Bewegungsabläufe trainiert, die für eine erfolgreiche Ausübung der Erwerbs-tätigkeit relevant sind (z.B. Heben, Tragen, Schieben, vorgeneigtes Stehen). Die einzelnen Trainingselemente bilden tatsächliche Arbeitsaufgaben in Ausführung und körperlicher Beanspruchung möglichst realitätsnah ab. Trainiert werden v.a. Bewegungsaufgaben, bei denen Diskrepanzen zwischen Arbeitsanforderungen und aktueller Leistungsfähigkeit des Rehabilitanden bestehen. Ziel ist hierbei v. a. die Steigerung der Leistungsfähigkeit hinsichtlich der physischen Anforderungen am Arbeitsplatz.

Durchführung

Arbeitstherapie wie Arbeitsplatztraining basieren auf den Ergebnissen einer im Vorfeld durchgeführten anforderungsorientierten Diagnostik ggf. auch einer Belastungserprobung. Die Maßnahmen werden klinikintern und zumeist in Kleingruppen durchgeführt, können jedoch auch als Einzeltherapie umgesetzt werden. Nach der Abstimmung des Thera-piebereichs im Behandlungsteam sowie mit dem Rehabilitanden, erfolgt der Einsatz des Rehabilitanden in der entsprechenden Arbeitsumgebung. Dabei können der Schwierigkeitsgrad, die Intensität und die Belastung gesteigert werden. In multidisziplinären Teamkonferenzen werden zu Beginn Fähigkeits-/Defizitanalyse und Therapieplanung durchgeführt; während der Behandlung werden die Ziele bzw. die Zielerreichung regelmäßig überprüft und die Ziele ggf. modifiziert. Am Ende erfolgt im Team eine abschließende sozialmedizinische Leistungsbeurteilung. Im Gespräch mit dem Rehabilitanden müssen die objektiven Ergebnisse, Fähigkeiten des Rehabilitanden und klinischen Beobachtungen besprochen werden und daraus unter Einbindung der subjektiven Einschätzungen des Rehabilitanden die weiterführenden Beratungen geplant werden. Während der gesamten Maßnahme erfolgen kontinuierliche Rückmeldungen an den Rehabilitanden bzgl. seines Leistungsvermögens, um die Anforderungen der Maßnahme dem Leistungsvermögen anzupassen und seine Fähigkeiten zu fördern. Insbesondere am Ende der Maßnahme erfolgt ein Bilanzgespräch mit dem Rehabilitanden. Gegebenenfalls werden begleitende psychologische/psychotherapeutische Gespräche angeboten.

Dauer und Frequenz

Frequenz und Dauer der Maßnahme variieren je nach Zielsetzung und individueller Problemlage des Rehabilitanden. Für die Arbeitstherapie werden ein bis fünf Termine pro Woche mit einer Dauer von mindestens 60 Minuten angeboten. Für das Arbeitsplatztraining definiert das MBOR-Anforderungsprofil mindestens 120 Minuten Dauer pro Woche.

Zielgruppe

Arbeitstherapie und Arbeitsplatztraining sind besonders geeignet für Rehabilitanden mit berufs- und tätigkeitsbezogenen Leistungs- und Funktionseinschränkungen bei gleichzeitig positiver Erwerbsprognose.

Gemäß MBOR-Anforderungsprofil der DRV ist das Arbeitsplatztraining bei ca. 50-80% aller Rehabilitanden mit somatischer Indikation und besonderen beruflichen Problemlagen indiziert.

Beteiligte Berufsgruppen

Arbeitsplatztraining:

  • Physiotherapeut
  • Ergotherapeut
  • Arbeitserzieher
  • Berufspädagoge
  • Sportlehrer
  • Sportwissenschaftler

Arbeitstherapie:

  • Arzt
  • Ergotherapeut
  • Arbeitstherapeut
  • Arbeitspädagoge
  • Klinischer Psychologe
  • Neuropsychologe
  • Sozialarbeiter
  • Sozialtherapeut
  • Physiotherapeut

Laut MBOR-Anforderungsprofil 2015 der DRV Bund ist für die Durchführung des Arbeitsplatztrainings eine entsprechende Fortbildung erforderlich (z.B. EFL nach Isernhagen).

Notwendige Ausstattung

Für die Durchführung der Maßnahme wird ein Raum zur Testung bzw. zum Training tätigkeitsspezifischer Bewegungsmuster benötig. Ergonomisch ausgestattete Modellarbeitsplätze sind vorteilhaft.

Abbildung in der KTL 2015

A570, A602, A654, E55, E56, E57, E58, E59

Soziale Arbeit in der beruflich orientierten medizinischen Rehabilitation

Praxisbeispiele aus unserer Datenbank für den Therapiebaustein „Soziale Arbeit in der beruflich orientierten medizinischen Rehabilitation“ finden Sie hier.

Der Ansatz der klinischen Sozialarbeit in der medizinischen Rehabilitation ist problemorientiert auf die individuell relevanten Aspekte der Motivierung, Beratung, Begleitung, Anleitung und Unterstützung des Rehabilitanden ausgerichtet. Die Beschäftigung mit berufsbezogenen Fragestellungen stellt daher nur einen Teil der Tätigkeit der klinischen Sozialarbeit dar. Die Soziale Arbeit in der beruflich orientierten medizinischen Rehabilitation kann im Einzel- oder Gruppensetting erfolgen. Die folgenden Leistungen fokussieren auf die berufsbezogenen Inhalte im Rahmen der klinischen Sozialarbeit:

  • Arbeits- und sozialrechtliche Beratung
  • Beratung zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Vorbereitung und Anbahnung weiterführender Maßnahmen zur Eingliederung in den Beruf und das soziale Umfeld
  • Soziale Gruppenarbeit (vgl. Maßnahmenbeschreibung „Gruppen mit arbeits- und berufsbezogenen Themen“) (KTL-Kapitel D05)
  • Sozialtherapeutische Einzelbetreuung; betrifft die Indikationen Psychosomatik/Psychotherapie, Neurologie und Abhängigkeitserkrankungen

Die aktuelle Fassung des MBOR-Anforderungsprofils (DRV Bund, 2015) spricht von „erwerbsorientierter psychosozialer Beratung“.

Ziele

Ziele sind die Erarbeitung von Lösungsansätzen für die individuelle berufsbezogene und sozialrechtliche Problemsituation, die Motivierung, Begleitung und Anleitung bzw. Unterstützung des Rehabilitanden bei seiner Eingliederung in das Erwerbsleben und ggf. die Anbahnung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Mit dem Ziel einer Verbesserung des Übergangs zu Nachsorgeleistungen und insbesondere zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kooperiert die klinische Sozialarbeit eng mit Personen und Institutionen innerhalb und außerhalb der Klinik (vgl. hierzu auch den Therapiebaustein „Zusammenarbeit mit externen Institutionen“).

Wesentliche Inhalte

  • Arbeits- und sozialrechtliche Beratung
    Eine Beratung beinhaltet die Klärung der beruflichen Perspektiven und der wirtschaftlichen Absicherung. Zudem kann sie die Themen zum Schwerbehinderten- und Arbeitsrecht betreffen, hierbei, insbesondere das betriebliche Eingliederungsmanagement, Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung oder auch Freistellungsrecht. Neben Information und Beratung können persönliche Hilfestellungen (z. B. bei der Antragstellung zur Erlangung von Sozialleistungen) angeboten werden. Diese beinhaltet auch die Klärung der rechtlicher Hintergründe und Bedingungen für die Rentenantragstellung wegen Erwerbsminderung.

  • Beratung zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)
    Diese beinhaltet ggf. die Berufsklärung einschließlich der leistungsbildbezogenen Einleitung von berufsfördernden Maßnahmen, die Vorbereitung auf Rehabilitationsberatung durch den Leistungsträger sowie Fragen der innerbetrieblichen Umsetzung und Arbeitsplatzadaption. Themen können außerdem die Klärung der wirtschaftlichen Sicherung, die Einleitung einer Stufenweisen Wiedereingliederung (inkl. Kontakten zum beruflichen Umfeld), Beratung bzgl. arbeits- und berufsbezogener Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung, Arbeitsplatzbesuche und persönliche Hilfestellungen sein (z. B. bei Antragstellungen zur Erlangung von Leistungen zur beruflichen Teilhabe).

  • Vorbereitung und Anbahnung weiterführender Maßnahmen zur Eingliederung in den Beruf (beispielsweise über eine stufenweise Wiedereingliederung) und das soziale Umfeld
    Dies beinhaltet auch die Einleitung spezieller Nachsorgeangebote (z. B. INA, IRENA) sowie Kontakt- und Informationsgespräche mit Vor- und/oder Nachbehandlern (z. B. Integrationsfachdienste). Der Rehabilitand wird über weitere unterstützende Anlaufstellen nach der medizinischen Rehabilitation unterrichtet. In Absprache mit den behandelnden Ärzten und dem Rehabilitations-Fachberater des Rehabilitationsträgers werden durch den Sozialdienst mögliche Leistungen (z. B. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben [LTA]), die im Anschluss an die medizinisch berufliche Rehabilitation angezeigt sind, besprochen, und der Rehabilitand wird ggf. bei der Antragstellung unterstützt.

  • Soziale Gruppenarbeit
    Auch im Rahmen von psycho-edukativen Gruppen können berufsrelevante Themen aufgegriffen werden (z. B. Umgang mit Arbeitslosigkeit, Training sozialer Kompetenz, Bewerbungstraining). Auf diese Angebote wird in der Beschreibung des Therapiebausteins „Berufsbezogene Gruppen“ näher eingegangen.

  • Sozialtherapeutische Einzelberatung (insbesondere in den Bereichen Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Abhängigkeitserkrankungen)
    Diese umfasst die Klärung der Arbeitsplatzsituation, der sozialen Lebensbedingungen und Maßnahmen zur Motivationsförderung sowie speziell bei Abhängigkeitserkrankungen die Adaption.

In die genannten berufsbezogenen Interventionen können (insbesondere bei Jugendlichen und Menschen mit neuropsychologischen Diagnosen) bei Bedarf Angehörige und/oder Bevollmächtigte oder gesetzliche Betreuer eingebunden werden. Anamnestische Informationen, Informationen zur beruflichen und sozialen Situation sowie Ergebnisse von berufsbezogenen Maßnahmen wie beispielsweise einer Belastungserprobung geben dem Sozialdienst wichtige Hinweise auf weitere Handlungsschritte. Sind die beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten absehbar sehr schwierig umzusetzen, wird die Versorgungssituation erörtert unter Einbeziehung der Entgeltersatzleistungen aus der Sozialversicherung (bspw. Kranken- und, Arbeitslosengeld, Rente). Ziel ist in diesen Fällen die Erarbeitung einer realistischen Perspektive zur wirtschaftlichen Sicherung.

Durchführung

Die berufsbezogene Beratung durch die klinische Sozialarbeit erfolgt zumeist im Rahmen von mehreren Beratungsgesprächen im Rehabilitationsverlauf, die mit psycho-edukativen oder sozialen Gruppenangeboten kombiniert werden können (s.o.). Sie sollte schon frühzeitig im Verlauf der medizinischen Rehabilitation erfolgen, kann aber grundsätzlich in allen Phasen des Rehabilitationsprozesses durchgeführt werden, sobald ein entsprechender Bedarf erkennbar wird. Informationen aus der Anamnese (u. a. zur sozialen und beruflichen Situation) sowie aus berufsbezogenen Maßnahmen (z. B. Belastungserprobungen) werden im Team (s. Umsetzungshilfen) zusammengeführt und hinsichtlich möglicher Konsequenzen für die berufliche Zukunft des Rehabilitanden bewertet.

Dauer und Frequenz

Grundsätzlich orientieren sich Dauer und Frequenz am Bedarf des Einzelfalls. Üblich sind zwei bis fünf Gesprächstermine pro Aufenthalt à 15 bis 45 Minuten.

Zielgruppe

Die Maßnahme richtet sich an Rehabilitanden, die eine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit aufweisen bzw. die aufgrund einer Veränderung der beruflichen, sozialen und finanziellen Lage einen Beratungsbedarf haben. Eine Indikationsspezifität besteht nicht.

In Einrichtungen, die MBOR-Maßnahmen durchführen, sollen alle Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen dieses Angebot durchlaufen (MBOR-Kernangebot gemäß Anforderungsprofil der Deutschen Rentenversicherung).

Beteiligte Therapeuten/Berufsgruppen

Durchführung der Maßnahme: Sozialarbeiter, Sozialpädagoge

Notwendige Ausstattung

Informationsmaterialen. Bei Kombination mit einer psychoedukativen Gruppe müssen entsprechende Räumlichkeiten und Präsentationsmöglichkeiten vorgehalten werden. Eine adäquate technische Ausstattung des Arbeitsplatzes (Internetzugang, Telefon, Fax) ist erforderlich.

Abbildung in der KTL 2015

Einzel: C580, D561, D562, D563, D569, E672, F552

Gruppe: D581, D583, D585, D586, D591, D593, D595, D596

Praxisbeispiele aus unserer Datenbank für den Therapiebaustein „Soziale Arbeit in der beruflich orientierten medizinischen Rehabilitation“ finden Sie hier.

Berufsbezogene Gruppen

Praxisbeispiele aus unserer Datenbank für den Therapiebaustein „Berufsbezogene Gruppen“ finden Sie hier.

Ziele

Arbeits- und berufsbezogene Gruppen sind Therapiegruppen und/oder edukative Gruppen, welche auf die Bewältigung von Arbeitsbelastungen ausgerichtet sind. Belastungen am Arbeitsplatz können Auswirkungen auf den Gesundheitszustand der Rehabilitanden haben (z. B. Konflikte am Arbeitsplatz, Berufskonflikte, Arbeitslosigkeit). Berufsbezogene Gruppen thematisieren auch den wechselseitigen Zusammenhang von Gesundheit bzw. (chronischer) Erkrankung/Behinderung und Erwerbsleben. Folgende Therapieziele werden verfolgt:

  • die realistische Einschätzung und Entwicklung der eigenen Kompetenzen und Ressourcen
  • eine zielgerichtete Verhaltens- und Einstellungsänderung
  • die Vermittlung von Strategien zum Umgang mit belastenden Situationen am Arbeitsplatz

Wesentliche Inhalte

Arbeits- und berufsbezogene Gruppenangebote im Rahmen der medizinischen Rehabilitation beinhalten z. B. die Förderung von Einstellungs- und Verhaltensänderungen, die Motivierung zur Auseinandersetzung mit der individuellen beruflichen Problemlage und die Förderung von Kompetenzen. Ausgangspunkt der gruppentherapeutischen Arbeit ist die Reflexion der individuellen Arbeitssituation aller Teilnehmenden. Die Möglichkeit zur Bearbeitung individueller arbeits- und berufsbezogener Problemlagen soll gegeben sein. Inhalte von arbeits- und berufsbezogenen Gruppen können sein:

  • Stress/Burnout/Belastung am Arbeitsplatz
  • Stressbewältigung am Arbeitsplatz
  • Probleme und soziale Konflikte am Arbeitsplatz
  • Umgang mit Arbeitslosigkeit/Arbeitsplatzgefährdung
  • Berufliche Perspektive, Rückkehr in die Arbeit, Wiedereingliederung
  • Arbeitsmotivation und Arbeitsverhalten
  • Berufliche Identität
  • Berufsgruppenspezifische Angebote (z. B. Stressbewältigung für Pflegekräfte)
  • Berufsbedingte Traumatisierung
  • Zusammenhang von Arbeit und Gesundheit
  • Arbeitsplatzgestaltung/Ergonomie
  • Sozialrecht und Sozialmedizin
  • Bewerbungstraining.

Gruppen können Motivations-, Wissens- und Kompetenz-/Bearbeitungseinheiten beinhalten. In den Motivationseinheiten gilt es, das Interesse bzw. die Bereitschaft des Patienten zur Auseinandersetzung mit arbeits- und berufsbezogenen Problem- und Konfliktbereichen zu fördern, Widerstände gegenüber der Auseinandersetzung mit diesen abzubauen und die Bearbeitung der beruflichen Problemlage zur Grundlage der weiteren Behandlung zu machen.

In den Wissens- und Bearbeitungseinheiten sollen arbeits- und berufsbezogene Probleme und Belastungen, aber auch Ressourcen durch die Teilnehmenden erarbeitet, die Wechselwirkung zwischen beruflicher Belastung, Bewältigungsstrategien und dem gesundheitlichen Beschwerdebild erkannt und neue Bewertungs- und Verarbeitungsmuster erlernt werden. Die Reflexion der aktuellen Lebenssituation und der Erwerbsbiografie kann herangezogen werden, um das Problemverständnis zu vertiefen und Bewältigungs-möglichkeiten zu erarbeiten.

Durchführung

Arbeits- und berufsbezogene Gruppen werden unter therapeutischer bzw. edukativer Leitung – je nach spezifischer Fragestellung – in Kleingruppen mit bis zu 5 Teilnehmenden oder in Gruppen mit bis zu 15 Teilnehmenden durchgeführt.

Wichtig sind die aktive Beteiligung der Rehabilitanden sowie die Verwendung verschiedener didaktischer Methoden (Übung, Diskussion, Kleingruppenarbeit) und Medien. Die Erwartungen der Teilnehmenden sollten ebenso Bestandteil der Gruppenarbeit sein wie Zielvereinbarungen und die Überprüfung der gestellten Ziele.

Die berufsbezogenen Gruppenangebote sollten idealerweise standardisiert und manualisiert sein. Eine interne oder externe Evaluation von Gruppenprogrammen sollte angestrebt werden (vgl. hierzu etwa die Empfehlungen des Zentrums Patientenschulung e.V.).

Dauer und Frequenz

Arbeits- und berufsbezogene Gruppenangebote variieren in Abhängigkeit von Ansatz, Struktur und thematischem Schwerpunkt. Bei einer dreiwöchigen Rehabilitationsmaßnahme kann realistischerweise von einem Umfang von vier bis 10 Terminen à 45 Minuten ausgegangen werden.

Zielgruppe

Die Maßnahme richtet sich an Rehabilitanden mit (oft von diesen selbst geäußerten) beruflichen bzw. arbeitsplatzbezogenen Problemen, z. B.:

  • Konflikte mit Arbeitskollegen/Vorgesetzten
  • Konflikte in Zusammenhang mit innerbetrieblichen Umstrukturierungen/Umsetzungen
  • Unter- oder Überforderungssituationen
  • Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz/im Beruf und Gefährdung der Berufstätigkeit durch körperliche und psychische Beschwerden bzw. erhöhtes Stresserleben
  • Unzufriedenheit mit der beruflichen Situation
  • erhebliche Veränderungen der Arbeitssituation
  • Arbeitslosigkeit.

In Abhängigkeit vom Thema bzw. der Zielgruppe können ggf. weitere Ein- und Ausschlusskriterien festgelegt werden.

Gemäß MBOR-Anforderungsprofil der Deutschen Rentenversicherung beträgt der Rehabilitandenanteil, der berufsbezogene Gruppenangebote in Anspruch nehmen sollte, je nach Indikation zwischen 25 und 75% (MBOR-Kernangebot gemäß Anforderungsprofil).

Beteiligte Berufsgruppen

  • Psychologe
  • Psychotherapeut
  • Sozialarbeiter
  • Sozialpädagoge
  • Ergotherapeut
  • Arzt

Notwendige Ausstattung

Benötigt wird die übliche Ausstattung für Gruppenarbeit und Moderation.

Abbildung in der KTL 2015

D581, D583, D586, D591, D593, D596, F571, G576, G602, G605, H84

Praxisbeispiele aus unserer Datenbank für den Therapiebaustein „Berufsbezogene Gruppen“ finden Sie hier.